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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der PEKANA Naturheilmittel GmbH, Kißlegg

1. Anwendungsbereich

a) Die Leistungen und Lieferungen aufgrund von Verträgen über den Verkauf von Produkten der PEKANA Naturheilmittel GmbH, Raiffeisenstraße 15, D-88353 Kißlegg (im Folgenden „VERKÄUFER“) im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und VERBRAUCHERN (im Folgenden „KÄUFER“), erfolgen ausschließlich unter Geltung der folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen des VERKÄUFERS (im Folgenden „VERKAUFSBEDINGUNGEN“).

b) Die vorliegenden VERKAUFSBEDINGUNGEN gelten auch für zukünftige gleichartige Geschäfte zwischen dem VERKÄUFER und dem KÄUFER, auch wenn sie nicht nochmals im Einzelfall ausdrücklich einbezogen werden.

c) Anders lautende abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des KÄUFERS werden nicht anerkannt. Sie werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn in einer Bestellung auf sie verwiesen wurde, es sei denn, der VERKÄUFER hat zuvor der Geltung der Bedingungen des KÄUFERS ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

d) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom KÄUFER dem VERKÄUFER gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung vom Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

e) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen VERKAUFSBEDINGUNGEN nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

a) Die Angebote des VERKÄUFERS verstehen sich als freibleibend. Dies gilt auch, wenn der VERKÄUFER dem KÄUFER Kataloge, Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen der VERKÄUFER sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des VERKÄUFERS auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

b) Der KÄUFER erklärt mit der Bestellung verbindlich, die in der Bestellung angegebenen Produkte (im Folgenden „PRODUKTE“) erwerben zu wollen.

c) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der VERKÄUFER die Bestellung dem KÄUFER schriftlich bestätigt (z.B. durch Auftragsbestätigung), Rechnung erteilt oder die bestellte Ware liefert.

d) Wenn der KÄUFER Arzneimittel oder sonstige Waren, deren Abgabe oder Verwendung gesetzlichen oder behördlichen Beschränkungen unterworfen ist, bei dem VERKÄUFER bestellt, gilt die Bestellung zugleich als Bestätigung, dass der KÄUFER die zur weiteren Verwendung, zum Weiterverkauf oder Weitergabe erforderliche Erlaubnis besitzt. Der VERKÄUFER ist berechtigt, vor Lieferung einen Nachweis der Erlaubnis des KÄUFERS zu fordern. Der VERKÄUFER gerät bis zum Eingang des Nachweises nicht in Lieferverzug.

3. Widerrufsrecht

VERBRAUCHERN steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die rechtlichen Regelungen zu einem ggf. bestehenden Widerrufsrecht sind ausschließlich in der Widerrufsbelehrung enthalten, die im Rahmen des Bestellvorgangs für den KÄUFER abrufbar ist.

4. Lieferung, Gefahrübergang und Versandbedingungen

4.1 Im geschäftlichen Verkehr

a) Alle Lieferungen von PRODUKTEN erfolgen ab Lager des VERKÄUFERS (Incoterms 2020: EXW).

b) Der VERKÄUFER fügt der Lieferung der PRODUKTE alle gesetzlich notwendigen Unterlagen bei.

c) Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des KÄUFERS. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem KÄUFER überlassen.

d) Soweit nicht anders vereinbart, ist der VERKÄUFER zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den KÄUFER nicht unzumutbar ist.

e) Erfolgt der Transport in speziellen Transportboxen, Kühlboxen oder anderen Leihverpackungen, so bleiben diese Eigentum des VERKÄUFERS und sind bei der nächsten Lieferung zurückzugeben. Der Käufer verpflichtet sich, solche Leihverpackungen pfleglich zu behandeln. Gibt der KÄUFER Leihverpackungen nicht zurück oder beschädigt er diese, so hat er dem VERKÄUFER den Schaden zu ersetzen.

f) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der PRODUKTE geht mit Absendung der Bestellung an den KÄUFER bzw. mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den KÄUFER über.

g) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des VERKÄUFERS.

h) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des KÄUFERS ist der VERKÄUFER zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche behält sich der VERKÄUFER vor. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der PRODUKTE geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den KÄUFER über.

4.2 Mit Verbrauchern

a) Die Lieferung der Ware erfolgt auf dem Versandweg an die in der Bestellung vom KÄUFER mitgeteilte Lieferanschrift.

b) Die angegebene Lieferzeit beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Werktag nach dem Zahlungsauftrag des KÄUFERS an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei allen anderen Zahlungsarten am Werktag nach dem Tag des Vertragsabschlusses.

c) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache gemäß § 446 BGB mit der Übergabe der Ware an den VERBRAUCHER auf diesen über. Im Hinblick auf die Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, wenn der KUNDE in den Verzug der Annahme gerät.

d) Bestellungen und Lieferungen werden nur in und nach Deutschland sowie in die im Online-Shop und/oder in der Versandkostentabelle angegebenen Länder angeboten.

e) Bei Lieferverzögerungen wird der VERKÄUFER den KÄUFER umgehend informieren.

f) Sendet der Beförderer den Kaufgegenstand an den VERKÄUFER zurück, da eine Zustellung beim KÄUFER nicht möglich war, trägt der KÄUFER die Kosten für einen erneuten Versand. Dies gilt nicht, wenn der KÄUFER parallel zu der verweigerten Annahme ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht ausgeübt hat oder wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn der KÄUFER vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der VERKÄUFER ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

5. Lieferfrist, Lieferverzug

a) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom VERKÄUFER bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 1 – 3 Werktage ab Vertragsschluss. Sofern eine Großbestellung (z.B. Poolbestellungen einer Großhandlung) des KÄUFERS an einem Montag (Werktag) bei dem VERKÄUFER eingeht, und der VERKÄUFER diese bis spätestens zum nächsten Werktag gegenüber dem KÄUFER annimmt, werden die bestellten PRODUKTE innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Bestellung, d.h. bis spätestens Donnerstag an den KÄUFER geliefert.

b) Die Einhaltung der Lieferfrist durch den VERKÄUFER setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des KÄUFERS voraus.

c) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Wird der VERKÄUFER trotz des Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäftes aus Gründen nicht rechtzeitig beliefert, die der VERKÄUFER nicht zu vertreten hat, so ist er zum Rücktritt berechtigt. Der VERKÄUFER verpflichtet sich, den KÄUFER bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen des KÄUFERS unverzüglich zu erstatten.

d) Wird ein Liefertermin aus Gründen nicht eingehalten, die der VERKÄUFER zu vertreten hat, so hat der KÄUFER dem VERKÄUFER schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Dies gilt nicht, wenn das Setzen einer Nachfrist ausnahmsweise entbehrlich ist.

e) Der VERKÄUFER haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien oder behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen um die Zeit der Dauer des Hindernisses. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem VERKÄUFER vom Vertrag zurücktreten.

f) Kommt der VERKÄUFER in Verzug, so haftet er für hierdurch entstandene Schäden des KÄUFERS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Weitere gesetzliche Ansprüche des KÄUFERS bleiben unberührt

6. Preise, Zahlungsmodalitäten und Versandkosten

6.1 Im geschäftlichen Verkehr

a) Es gelten die Verkäuferpreise zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß der Preisliste des VERKÄUFERS, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, werden dem KÄUFER die derzeit gültigen allgemeinen Versandkosten in Rechnung gestellt.

b) Zahlungen sind grundsätzlich durch Überweisung auf das in der Rechnung benannte Konto des VERKÄUFERS zu leisten.

c) Sämtliche Rechnungen sind zahlbar ohne jeden Abzug innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Maßgebend ist der Eingang des Geldes bei dem VERKÄUFER bzw. der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Bankkonto des VERKÄUFERS.

d) Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der KÄUFER ist berechtigt nachzuweisen, dass durch den Zahlungsverzug kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

e) Neben den gesetzlichen Rechten steht dem VERKÄUFER im Falle eines Zahlungsverzuges des KÄUFERS die Befugnis zu, nach seiner Wahl weitere Lieferungen auch aus anderen Verträgen entweder zurückzubehalten oder von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen.

f) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Lohn- und Materialkosten, ist der VERKÄUFER berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen und Kostensenkungen zu ändern.

6.2 Mit Verbrauchern

a) Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen und angezeigten Preise.

b) Die Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

c) Die angezeigten Preise beinhalten nicht die Versandkosten für Verpackung und Porto. Die Versandkosten werden innerhalb des Bestellprozesses berechnet und im Zuge der Zusammenfassung der Bestellung mitgeteilt.

d) Für alle Aufträge/Lieferungen in das Ausland wird eine Versandkostenpauschale gem. der jeweils gültigen Versandkostentabelle berechnet.

e) Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom KUNDEN zu zahlen sein.

f) Der VERKÄUFER akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsmethoden. Der KÄUFER wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.

g) Der Kaufpreis wird bei Vertragsschluss, also mit Zugang der Bestellbestätigung, fällig.

h) Wenn eine Bezahlung per Sofortüberweisung erfolgt, muss der KÄUFER über ein freigeschaltetes Online-banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen. Am Ende des Bestellvorgangs im Online-Shop wird der KUNDE auf die Webseite des Zahlungsanbieters SOFORT GmbH weitergeleitet und aufgefordert, seine Kontonummer, Bankleitzahl, PIN und TAN in das vorausgefüllte Formular (Bankverbindung, Überweisungsbetrag, Verwendungszweck) einzugeben. Im unmittelbaren Anschluss daran wird dem KÄUFER die Transaktion bestätigt.

h) Bei einer Zahlung per Kreditkarte gibt der KÄUFER mit der Bekanntgabe seiner Kreditkartendaten und ggf. seines 3-D Secure Sicherheitscodes die Ermächtigung, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich anfallender Liefer- und Versandkosten bei Fälligkeit über das betreffende Kreditkartenunternehmen zu belasten. Die Belastung wird in diesem Fall mit der Auftragsbestätigung veranlasst.

i) Bei einer Zahlung über PayPal wird der KÄUFER auf die Webseite des Online-Zahlungsanbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der KÄUFER dort registriert sein bzw. sich zunächst registrieren, sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an den VERKÄUFER bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach durch PayPal automatisch durchgeführt.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

a) Der KÄUFER ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

b) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem KÄUFER nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

c) Der KÄUFER ist nicht befugt, seine vertraglichen Rechte ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des VERKÄUFERS an Dritte abzutreten. § 354 a HGB bleibt unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag behält sich der VERKÄUFER das Eigentum an den gelieferten PRODUKTEN gem. § 449 Abs. 1 BGB vor („VORBEHALTSPRODUKTE“). Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des KÄUFERS ist der VERKÄUFER berechtigt, die VORBEHALTSPRODUKTE nach angemessener Fristsetzung zurückzunehmen. Der KÄUFER ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der VORBEHALTSPRODUKTE durch den VERKÄUFER stellt stets einen Rücktritt vom Vertrag dar.

b) Der KÄUFER muss die VORBEHALTSPRODUKTE auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken, insbesondere gegen Feuer, Einbruch und Wasser angemessen versichern, sie pfleglich behandeln und sie ordnungsgemäß lagern.

c) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden VORBEHALTSPRODUKTE dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KÄUFER hat den VERKÄUFER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem VERKÄUFER gehörenden VORBEHALTSPRODUKTE erfolgen.

d) Der KÄUFER ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs widerruflich zur Weiterveräußerung der VORBEHALTSPRODUKTE berechtigt. Bereits mit Abschluss des Liefervertrages tritt der KÄUFER an den VERKÄUFER seine Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des mit dem VERKÄUFER vereinbarten Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab. Der VERKÄUFER nimmt die Abtretungen hiermit an. Der KÄUFER bleibt auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Befugnis des VERKÄUFERS, die Forderung selbst einzuziehen, wird hierdurch nicht berührt. Der VERKÄUFER verpflichtet sich, solange der KÄUFER seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, gegenüber dem Drittschuldner die Forderungsabtretung nicht anzuzeigen und die Forderungen nicht einzuziehen.

e) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der VORBEHALTSPRODUKTE entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der VERKÄUFER als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Produkten Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der VERKÄUFER Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Produkte. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten VORBEHALTSPRODUKTE.

f) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, verpflichtet sich der VERKÄUFER, die Sicherheiten nach seiner Auswahl auf Verlangen des KÄUFERS freizugeben.

9. Rügeobliegenheit, Mängelhaftung

a) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des KÄUFERS ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Erkennbare Mängel muss der KÄUFER dem VERKÄUFER innerhalb von 10 Werktagen ab Erhalt der PRODUKTE schriftlich anzeigen. Zur Rechtzeitigkeit genügt der Poststempel der Rügeschrift.

b) Im Falle eines rechtzeitig gerügten Mangels, der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der PRODUKTE nicht nur unerheblich einschränkt, kann der VERKÄUFER zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung der gelieferten PRODUKTE leisten.

c) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der VERKÄUFER diese verweigert, so kann der KÄUFER den Kaufpreis mindern oder vom VERTRAG zurücktreten. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

d) Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der PRODUKTE. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des KÄUFERS aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des VERKÄUFERS oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

e) Ordnungsgemäß gelieferte PRODUKTE werden vom VERKÄUFER weder zurückgenommen noch umgetauscht. Werden dem VERKÄUFER ohne sein vorheriges schriftliches Einverständnis PRODUKTE zurückgeschickt, ist der VERKÄUFER weder zur Annahme, Aufbewahrung noch zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet.

f) Werden die auf den Packungen angegebenen Lagerbedingungen nicht eingehalten oder Haltbarkeitsgrenzen überschritten, und kommt es dadurch zu Qualitätseinbußen oder Verminderungen der Wirksamkeit der PRODUKTE des VERKÄUFERS, so entfällt für den VERKÄUFER jegliche Haftung für dadurch entstandene Mängel.

10. Haftung

a) Der VERKÄUFER haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des VERKÄUFERS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des VERKÄUFERS beruht. Ferner haftet der VERKÄUFER für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten). Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KÄUFER regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall haftet der VERKÄUFER jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

b) Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, nach den §§ 84 ff. Arzneimittelgesetz sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt.

c) Der VERKÄUFER haftet nicht für Schäden, die Folge einer unsachgemäßen Behandlung oder einer unsachgemäßen Anwendung der gelieferten PRODUKTE sind.

11. Weiterverkauf/Warenabgabe

a) Die vom VERKÄUFER an den KÄUFER gelieferten PRODUKTE dürfen grundsätzlich nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und insbesondere unter Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, sofern es sich um ein Arzneimittel handelt, in den Verkehr gebracht werden.

b) Die PRODUKTE des VERKÄUFERS dürfen nur in der unveränderten Originalpackung angeboten, verkauft oder abgegeben werden.

12. Schutzrechte

a) Beide Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners mit der Geschäftsverbindung werben, insbesondere mit der Firma, Firmenbestandteilen und/oder Firmenlogo.

b) Der KÄUFER verpflichtet sich, bei der Weiterveräußerung der vom VERKÄUFER bezogenen PRODUKTE keine fremden Schutzrechte (Patente, Lizenzen, Warenzeichen usw.) zu verletzen.

c) Der VERKÄUFER behält sich an allen gelieferten PRODUKTEN, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der KÄUFER darf solche Unterlagen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des VERKÄUFERS nutzen, ohne dass ihm eigenständige Rechte an dem Material erwachsen.

13. Datenspeicherung

a) Es gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die in der Datenschutzerklärung zu finden sind.

a) Dem üblichen Geschäftsverkehr entsprechend werden die mit der Bestellung und Lieferung zusammenhängenden Angaben in der Datenverarbeitung des VERKÄUFERS gespeichert. Mit der Bestellung erteilt der KÄUFER hierzu sein Einverständnis.

b) Der VERKÄUFER ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen personenbezogenen Daten des KÄUFERS unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu verarbeiten.

14. Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

b) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Ravensb:9urg. Der VERKÄUFER ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des KÄUFERS geltend zu machen.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem KÄUFER einschließlich dieser VERKAUFSBEDINGUNGEN ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

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FIRMA & KONTAKT

PEKANA Naturheilmittel GmbH
Raiffeisenstrasse 15
88353 Kißlegg im Allgäu
Schreiben Sie jederzeit unserem Support unter shop@pekana.com
oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 7563 9 11 60 
Mo - Do: 9:00 - 16:00 Uhr
Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr